Platzregeln des 9-Loch Sepp-Maier-Platz
Zusätzlich zu den Golfregeln gelten folgende Platzregeln:
1) Aus (Regel 18.2)
a) Wird durch weiße Pfähle und/oder Linien gekennzeichnet.
Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
2) Penalty Areas (Regel 17)
a) Alle durch gelbe oder rote Pfähle oder gelbe oder rote Linien gekennzeichneten Bereiche. Sofern gelbe oder rote Linien die Penalty Areas kennzeichnen, haben diese Vorrang.
3) Ungewöhnliche Platzverhältnisse, Spielverbotszonen (Regel 2.4)
a) Abschläge sind nur von den Abschlagmatten erlaubt. Das Abschlagen neben und hinter den Abschlagmatten ist auch ein Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien Regel 1.2.
b) Sind durch Pfähle mit grünen Top gekennzeichnet. Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen.
4) Ungewöhnliche Platzverhältnisse, Boden in Ausbesserung und unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1)
a) Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie. Bei Kennzeichnung durch blaue Pfosten muss – bei weißen Linien kann Erleichterung in Anspruch genommen werden.
b) Frisch verlegter Soden – auch ohne Kennzeichnung.
c) Mit Kies verfüllte Drainagegräben – auch ohne Kennzeichnung.
d) Bereiche in Bunkern, in denen Sand durch Wasser ausgespült wurde und tiefe Rinnen hinterlassen hat, sind Boden in Ausbesserung.
e) Kahle Stellen auf den Wegen zwischen den Spielbahnen gelten als Boden in Ausbesserung.
f) Mit Pfählen, Manschetten, Bänder oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen und künstlich befestigte Straßen und Wege sind unbewegliche Hemmnisse.
Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert.
5) Ball durch Stromleitung abgelenkt (Regel 14.6)
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine Stromleitung während des Spiels von Loch 3 und/oder Loch 4 getroffen hat, zählt der Schlag nicht.
Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen.
Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:
Zählspiel: Grundstrafe (2 Schläge)
Lochspiel: Lochverlust
6) Unterbrechung des Spiels / Wiederaufnahme des Spiels
a) Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekannt gegeben.
b) Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt 3 kurze Töne bekannt gegeben.
c) In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt 2 kurze Töne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b.
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation
Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.
7) Spielgeschwindigkeit / Zulässige Höchstzeit (Regel 5.6)
Die zulässige Höchstzeit zur Beendigung einer Runde ist die Zeit, die von der Spielleitung für das Beenden der Runde einer Gruppe als notwendig angesehen wird. Diese wird mit Zeiten je Loch und addierten Zeiten dargestellt und schließt alle mit dem Spiel in Verbindung gebrachten Zeiten ein, z.B. die Wegzeiten zwischen den Löchern.
Das folgende Verfahren gilt nur, wenn eine Gruppe ihre Position auf dem Platz verloren hat (siehe Definition: Offizielles Handbuch zu den Golfregeln, Seite 513 ff).
Strafe für Verstoß gegen die Richtlinien:
Strafe für den 1. Verstoß: Verwarnung durch die Spielleitung und Mitteilung der Strafe bei weiterem Verstoß und
Zählspiel
Strafe für den 2. Verstoß: ein Strafschlag
Strafe für den 3. Verstoß: zusätzlich zwei Strafschläge
Strafe für den 4. Verstoß: Disqualifikation
Lochspiel
Strafe für den 2. Verstoß: ein Strafschlag
Strafe für den 3. Verstoß: Lochverlust
Strafe für den 4. Verstoß: Disqualifikation
8) Verhaltensrichtlinien/Verhaltensvorschriften Regel 1.2
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Verhaltensrichtlinien kann die Spielleitung nach Regel 1.2 den Spieler disqualifizieren.
Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der GCE- Vorstand gegen den Spieler oder die Mannschaft folgende Sanktionen verhängen:
- Verwarnung
- Auflagen
- Befristete oder dauernde Wettspielsperre
Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig.
Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.
Ist ein Spieler aufgrund unsportlichen Verhaltens durch den GCE gesperrt worden, so behält sich der GCE vor, diesen Spieler dem BGV/DGV zu melden und eine Wettspielsperre für Verbandswettspiele anzuregen. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Golfverband.
Hinweise
A) Entfernungsmarkierungen bis Grünanfang:
100 m weiße Bodenplatte / schwarzer Pfahl mit einem weißen Ring
150 m rote Bodenplatte / schwarzer Pfahl mit zwei roten Ringen
B) Wetterschutzhütte
Diese befinden sich am Abschlag 1.
Blitzschutz ist nicht gegeben. Lebensgefahr bei Blitzeinschlag nicht auszuschließen.
C) Toilettenhäuser auf dem Platz
Diese befinden sich am Parkplatz auf der linken Seite.
Blitzschutz ist nicht gegeben. Lebensgefahr bei Blitzeinschlag nicht auszuschließen.
D) Einreichen der Zählkarte / Ergebnismeldung
Unverzüglich nach Beendigung der Turnierrunde im Sekretariat
Zählkarte gilt als abgebeben, wenn der Spieler/in das Bereich Sekretariat verlassen hat.
E) Regelspielzeit: Die Regelspielzeit über 9 Löcher beträgt in
2er-Spielgruppen 1 Stunden 15 Minuten
4er-Spielgruppen max. 2 Stunden
Bitte immer: PITCHMARKEN ausbessern, DIVOTS zurücklegen, BUNKER rechen
Wir wünschen ein schönes Spiel !